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Psychotherapie

Oft treten psychische Probleme in Verbindung mit körperlichen Beschwerden auf – und nicht selten ist ihre Behandlung mit Unsicherheiten und Fragen verbunden: Wann ist eine Psychotherapie für mich ratsam? Wer übernimmt die Kosten? Wie finde ich eine psychotherapeutische Praxis? Lesen Sie hier die Antworten auf häufige Fragen.

Video: Ambulante Psychotherapie – diese Möglichkeiten gibt es

Praxen für Psychotherapie in Rheinland-Pfalz

psychNAVi Rheinland-Pfalz

Das psychNAVi Rheinland-Pfalz fasst das psychiatrisch-psychotherapeutische Hilfesystem in Rheinland-Pfalz zusammen. Betroffene, Angehörige und im Gesundheitssystem Tätige können hier Angebote und Unterstützung in allen Bereichen finden.

Das psychNAVi Rheinland-Pfalz ist ein Projekt der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG), gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz (MWG).

Häufige Fragen

Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Psychische Erkrankungen können das individuelle geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen sowie das Erleben und das Verhalten stören. Leid, Angst und Verunsicherung können auftreten, die Lebensqualität kann eingeschränkt sein.

Eine psychotherapeutische Behandlung erfolgt über das persönliche Gespräch. Spezielle Methoden und Techniken können es ergänzen: Beispiele hierfür sind die freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgabenstellungen mit dem Ziel, Ängste zu bewältigen, und – wie in der Therapie von Kindern – spielerisches Handeln.

Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen bzw. Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie von psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen bzw. psychotherapeutisch tätigen Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Zulassung verfügen.

Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen bzw. Ärzten durchgeführt werden darf.

Eine Psychotherapie ist für Sie dann ratsam, wenn Sie psychische Probleme nicht mehr alleine oder mit Unterstützung Ihrer Familie oder Freunde lösen können, wenn Krankheitserscheinungen die Folge sind und wenn Sie die alltäglichen Anforderungen des Lebens nur schwer bewältigen. Gut zu wissen: Bevor Sie eine Psychotherapie beginnen, muss ärztlich abgeklärt sein, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder zumindest mitverantwortlich sind.

Die psychotherapeutische Behandlung hilft dabei, psychisches Leid und psychische Krankheiten oder Störungen durch das Gespräch mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten zu lindern oder zu bessern. Sie oder er ist hierzu speziell ausgebildet.

Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten alleine oder im Rahmen einer Gruppentherapie stattfinden. Einzelbehandlungen dauern in der Regel 50 Minuten, Gruppentherapien 100 Minuten. Werden Kinder und Jugendliche behandelt, kann es hilfreich und sogar notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld miteinzubeziehen. In bestimmten Fällen ist es dann auch sinnvoll, mit diesen zusätzliche therapeutische Gespräche zu führen.

Grundvoraussetzung dafür, dass eine Psychotherapie gelingen kann, ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin bzw. Patient und Therapeutin bzw. Therapeut. Ebenso wichtig ist die Klärung der Frage, ob das geplante psychotherapeutische Verfahren überhaupt den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entspricht. Trifft beides zu, dann bietet die Psychotherapie eine erfolgversprechende Möglichkeit, das eigene Erleben und Verhalten, aber auch Beziehungserfahrungen im geschützten Rahmen zu besprechen und zu überdenken – und dadurch Veränderungen zu versuchen und herbeizuführen.

Um diese Frage zu klären, suchen Sie zunächst eine psychotherapeutische Praxis auf. Gemeinsam klären Sie dort in einem Erstgespräch, ob Ihnen in Ihrer Problemlage eher eine Psychotherapie oder aber eine andere Maßnahme weiterhelfen kann.

Vor Beginn einer Psychotherapie finden zwischen Ihnen und Ihrer Therapeutin bzw. Ihrem Therapeuten Probegespräche statt – die sogenannten probatorischen Sitzungen. Hierbei prüfen Sie im Austausch, ob die Chemie zwischen Ihnen beiden stimmt und ob Sie eine vertrauensvolle Beziehung zueinander aufbauen können. Außerdem erklärt man Ihnen die Vorgehensweise; gemeinsam verständigen Sie sich auf die Therapieziele, den Behandlungsplan und die voraussichtliche Therapiedauer.

Alle, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, haben das Recht darauf, sich psychotherapeutisch behandeln zu lassen.

Die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen – und zwar in allen Fällen, in denen sie zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Eine reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie, die die gesetzlichen Krankenkassen daher auch nicht bezahlen. Entsprechende Beratungsstellen bieten diese Maßnahmen aber in der Regel kostenfrei an.

Bei der ambulanten Psychotherapie handelt es sich um eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte reicht aus. Wichtig: Sofern bei Ihnen ein Wechsel der Krankenkasse ansteht, teilen Sie dies frühzeitig der Praxis mit, damit diese die Abrechnung umstellen kann.

Haben sowohl Sie als auch Ihre Therapeutin bzw. Ihr Therapeut sich für eine Psychotherapie entschieden, dann stellen Sie im nächsten Schritt bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Ist eine Langzeittherapie mit mehr als 24 Therapieeinheiten geplant, reichen Sie zusätzlich einen Bericht Ihrer Therapeutin bzw. Ihres Therapeuten ein, in dem sie bzw. er deren Notwendigkeit begründet. Der Bericht wird ohne Nennung Ihres Namens und in einem verschlossenen Umschlag an eine externe Gutachterin bzw. einen externen Gutachter übermittelt, die bzw. der ihn dann prüft und eine Stellungnahme verfasst.

Sind Ihre Unterlagen bei der Krankenkasse eingegangen, prüft diese – bei Langzeittherapien dann auch unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme – wiederum, ob die Kosten übernommen werden können, und teilt Ihnen die Entscheidung mit.

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung mit bis zu zwölf Einheiten zu je 50 Minuten in Frage kommen. Sie dient der Krisenintervention und kann, falls erforderlich, in eine Kurzzeitpsychotherapie oder auch in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen.

Falls es Ihnen selbst nicht möglich ist, einen Termin für ein Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder einen Termin für eine Akutbehandlung zu vereinbaren, ist der Patientenservice 116117 der KV RLP für Sie da. Unter anderem soll er dafür sorgen, dass Sie als gesetzlich versicherte Person bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb von vier Wochen einen Termin in einer rheinland-pfälzischen psychotherapeutischen Praxis wahrnehmen können.

Anerkannte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ihrer Nähe finden Sie in der Übersicht "Praxen für Psychotherapie | nach Region und Fachgebiet" weiter unten auf dieser Seite. Zusätzlich bietet Ihnen der Praxisfinder und auch der Patientenservice 116117 Unterstützung bei der Suche.

Die psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung ist ein Angebot für Erwachsene mit vor allem schweren psychischen Erkrankungen. Die Patientinnen und Patienten werden von einem multiprofessionellen Team engmaschig und kontinuierlich betreut. Die Betreuung soll ihnen helfen, selbstständig und stabil zu leben.

Betreuung im Netzverbund

Bei dieser Versorgungsform sind verschiedene Ärztinnen und Ärzte aus psychiatrischen oder psychosomatischen Fachrichtungen sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einem Netzverbund zusammengeschlossen. Zusätzlich bestehen Kooperationen mit psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhäusern sowie mit Leistungserbringenden von Ergotherapie oder Soziotherapie oder psychiatrischer häuslicher Krankenpflege.

Aus dem Kreis der Netzverbundmitglieder sowie Kooperationspartnerinnen und -partner werden – je nach dem individuellen Bedarf – Leistungserbringende ausgewählt. Diese unterschiedlichen Berufsgruppen arbeiten zusammen. Dadurch werden die einzelnen Behandlungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt und die Versorgung für die Patientinnen und Patienten wird verbessert.

Individuelle Versorgung

Die Versorgung richtet sich dabei nach dem individuellen Behandlungsbedarf. Es können alle Maßnahmen in Frage kommen, die gesetzlich Versicherten zustehen. Dazu gehören die ärztliche psychiatrische oder psychosomatische Betreuung sowie gegebenenfalls eine Psychotherapie. Darüber hinaus können eine medikamentöse Therapie, die Inanspruchnahme von Heilmitteln oder die Begleitung durch eine soziotherapeutische Fachkraft sowie weitere Leistungen Teil der Behandlung sein. Die Komplexversorgung beinhaltet auch einen Kriseninterventionsplan. Durch die Kooperation mit einer psychiatrischen Klinik können kurzfristige Interventionen ermöglicht werden. Das Angebot wird von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen – für die Patientinnen und Patienten selbst entstehen keine Kosten.

Netzverbünde in Rheinland-Pfalz

Aktuell wird das Versorgungsangebot in Rheinland-Pfalz noch aufgebaut. Sobald regionale Netzverbünde bereitstehen, finden Sie Informationen und Kontaktadressen hier. Schauen Sie bald wieder vorbei.
 

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.